Kunst und Kultur Förderkreis
"Art Element" e.V.
Eintragungen beim Amtsgericht Kleve im Vereinsregister: 2282
UVZ - Nr.: 1904/2023
Adresse/ Hauptsitz:
Am Eybelshof
47608 Geldern
Tel. WhartsApp: 0049-1577-3131438
E-mail: art.element.e.v.@gmail.com
​
Standort:
Schmidt Str. 9
46485 Wesel
​
Alten Graben 45
Tönisvorst - Krefeld
​
Bankdaten:
KKF Art Element e.V.
IBAN: DE34 1001 0123 4803 5495 42,
BIC: QNTODEB2XXX
​


Vorstand
I. Vorsitzende - Herr Reuven Avshalomov
II. Vorsitzende - Frau Kristine Jefimova
Vorstandsmitglieder
Herr Mikhail Rotstein
Herr Eriel Gavrilov
Frau Anna Rayak
​
Vereinssatzung
§ 1 Name, Sitz und Vereinsjahr
1. Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister der Namen „Kunst und Kultur Förderungskreis «Art Element» e.V.“ ( KKF «Art Element» e.V.).
2. Der Verein hat seinen Sitz in Geldern
3. Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung.
Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur, insbesondere darstellenden Kunstarten. Interkultur und kulturellen Integration durch Begegnungen der verschiedenen Nationalitäten und deren Kunst und Kultur. Die Förderung der Kinder und Jugendlichen, erfolgt durch kulturelle Bildung und künstlerische Erziehung.
2. Der Satzung wird verwirklicht insbesondere durch:
2.1. Vorbereitung und Durchführung von kulturellen und sozialen Veranstaltungen, speziell die darstellenden-, spartenübergreifenden Aufführungen, in regionaler, überregionaler und internationaler Form.
2.2. Bildungs- und Förderprogramme, die dazu beitragen, die Fähigkeit, künstlerische Darbietungen zu verstehen und zu interpretieren, zu entfalten, aber auch Allgemeinwissen und soziale Kompetenz zu erweitern – so wie Tanz-, Musik-, Theaterschulen und Studios, verschiedenen Sprachkurse und Kunstunterrichten.
2.3. Der Verein kann sich zur Verwirklichung seiner satzungsmäßigen Zwecke Hilfspersonen bedienen, wobei das Wirken der Hilfspersonen nach den Umständen des Falles, insbesondere nach der rechtlichen und tatsächlichen Beziehung, die zwischen dem Verein und der Hilfsperson besteht, wie ein eigenes Wirken des Vereins anzusehen ist.
§ 3 Selbstlosigkeit
1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keinerlei Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft, als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Vollmitgliedschaft des Vereins kann jede natürliche Person erwerben, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Sie ist beitragsfrei.
2. Kollektive Mitgliedschaft kann jede Vereinigung erwerben, deren Handlungen den Zweck des Vereins im Sinne von §2 erfüllen, insbesondere Theatertruppen, Musik- und Tanzensembles. Sie ist beitragspflichtig, der Vorstand soll die Höhe des jährlichen Beitrages angeben. Jede natürliche Person, die Mitglied eines kollektiven Mitglieds ist, hat eine Stimme in der Mitgliedsversammlung.
3. Fördernde Mitgliedschaft kann jede natürliche Person über 18 Jahren und jede juristische Person erwerben. Sie ist beitragspflichtig; der Vorstand soll die Höhe des jährlichen Beitrages angeben.
4. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Dieser entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen und ist bei Ablehnung nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
5. Ehrenmitgliedschaft kann jeder natürlichen Person über 18 Jahren und jeder juristischen Person durch den Vorstand verliehen werden. Sie ist beitragsfrei.
6. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das Mitglied ist vor dem Beschluss zu hören.
7. Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt eines Mitgliedes, bei Voll- und Fördermitgliedschaft, ist nur zum Schluss eines Vereinsjahres nach vorangegangener dreimonatiger schriftlicher Kündigung gegenüber dem Vorstand zulässig.
8. Ein Ehrenmitglied kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist seinen Austritt
schriftlich gegenüber dem Vorstand erklären.
9. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate
vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.
​
§ 5 Vereinsorgane
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 6 Vertretungsberechtigter Vorstand gem. § 26 BGB
Der Vorstand besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.
§ 7 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung tritt jährlich einmal zusammen. Sie wird vom Vorstand einberufen.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt in der schriftlichen Form, mindesten sieben Tage zuvor. Sie fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse.
Satzungsänderungen, eine Änderung des Vereinszwecks sowie eine Auflösung des Vereins bedürfen einer ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und sind von beiden Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben.
§ 8 Einnahmen, Ausgaben
Der Verein bezieht Einkünfte aus Eintrittsgeldern zu Veranstaltungen, Kursgebühren, Spenden,
Zuschüssen der öffentlichen Hand. Der Verein ist berechtigt die Honorare umsetzten, Immobilien anzumieten und zu erwerben.
​
§ 9 Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
Im Falle der Auflösung des Vereins sind der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliedsversammlung keine anderen Personen beruft.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, zwecks Verwendung für KFK „Engagement“ e.V., Vereinsregister Nr.: 10033, Amtsgericht Düsseldorf.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn dem Verein die Rechtsfähigkeit entzogen wurde.
​
​